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Konzeption des Bildungsgangs
Die Fachschule ist modular aufgebaut. Jedes einzelne Modul wird zertifiziert, auch die Teilnahme an einzelnen Modulen ist möglich.
Bei einer Gesamtzahl von 2400 Stunden werden unterrichtet:
- Kommunikation in der Fremdsprache (160)
- Kommunikation und Arbeitstechniken (120)
- Management betrieblicher Abläufe (160)
- Berufs- und Arbeitspädagogik (120)
- Betriebliche Werte und ihre Veränderungen
dokumentieren und auswerten (80)
- Analyse und Anwenden von Gestaltungsmitteln (80)
- Gestaltung von Schmuckstücken und Schmuckobjekten (320)
- Auswahl und Beschaffung von Edelsteinen (120)
- Auswahl von Edelmetallen und Fertigungstechniken ( 80)
- Umsetzung gestalterischer Aspekte bei der Be- und
- Verarbeitung von Edelmetallen und Edelsteinen (800)
- Wahlpflichtmodul, z.B. Anwenden spezieller historischer und berufsbezogener Technologien (120)
Aufnahmevoraussetzungen
- Abschluss der Berufsschule
- mindestens Abschluss der Hauptschule
- einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung
- einschlägige Berufstätigkeit
Die Dauer der Berufsausbildung gemäß Ausbildungsordnung und die Dauer der Berufstätigkeit müssen insgesamt mindestens fünf Jahre betragen.
Dauer des Bildungsgangs
- 2 Schuljahre mit Vollzeitunterricht
Zertifizierung, Abschluss und Berechtigungen
- Zertifizierung jedes einzelnen abgeschlossenen Moduls
- Verleihung der Gesamtqualifikation bei Abschluss aller Module
- Möglichkeit zur Belegung einzelner Module
- Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung: Staatlich geprüfte
Gestalterin, Fachrichtung Edelstein-
und Schmuckgestaltung
Staatlich geprüfter Gestalter, Fachrichtung Edelstein- und Schmuckgestaltung
- Berechtigung zum Studium an Fachhochschulen des Landes Rheinland-Pfalz
Meisterprüfung
- Befreiung vom fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für Absolventen der Fachschule
- Vorlage des schulischen Abschlussprojektes zur Bewertung durch die Meisterprüfungskommission
- Vorbereitung auf die betriebswirtschaftlich-rechtlichen und berufspädagogischen Teile der Meisterprüfung
Förderung
Anträge bei der zuständigen Stelle für die Förderung nach dem
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Berufsausbildungsförderungsgesetz (BaföG) oder Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG)
Anmeldung
- bis 1. März des laufenden Kalenderjahres
- Aufnahmeantrag mit erforderlichen beglaubigten Unterlagen an die Fachschule
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